Menschen die im täglichen Leben der Hilfe bedürfen, können ein Pflegegeld beantragen.
Bei der Diagnose Schlaganfall, kommt es auf die Behinderung an, ob und
wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Natürlich wird das kontrolliert, denn
die Allgemeinheit bezahlt nur dann, wenn Sie es wirklich brauchen. Ich
persönlich finde gut, dass das gesetzlich verankert ist.
Es wird
niemand in seiner Not alleine gelassen, besonders, wenn man alt und
gebrechlich ist. Oft sind das aber auch junge Menschen, die auf Hilfe
angewiesen sind und diese möchte der Partner selber pflegen. Dieses Geld
wird vor Missbrauch geschützt und Patienten werden deshalb
kontrolliert.
Es wird Sie ein Neurologe besuchen, oder Sie werden
aufgefordert zur Untersuchung zu kommen und der begutachtet für die
Versicherung, Ihre Bedürfnisse. Er wird Sie fragen, ob Sie die
Körperpflege alleine bewältigen, wie Sie im Haushalt alleine zu recht
kommen, ob Sie beim Essen Hilfe brauchen und ob Sie sich alleine aus und
ankleiden können. Bedenken Sie dabei, dass Sie nicht nur Jogging- Anzug
und T- Shirt tragen, sondern auch mal Hemd und Hose tragen und
vielleicht nicht nur duschen, sondern auch in die Badewanne wollen!
Der
Neurologe ist von der Versicherung beauftragt und der will seinem
Arbeitgeber natürlich so wenig Kosten als möglich verursachen und da
kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Klicken Sie hier und Sie bekommen erklärt, was Ihnen zusteht und was nicht!
In
Österreich und Deutschland kann das ähnlich sein, doch erkundigen Sie
sich genau, wie das bei Ihnen und in ihrem Land gehandhabt wird.
Widerspruch und Klagen kosten nur unnötig Energie, die Sie lieber in die
Therapie investieren sollten. Besser man kann selber mehr und ist auf
keine Hilfe angewiesen!
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