Freitag, 3. August 2012

Das Pflegegeld beantragen

Menschen die im täglichen Leben der Hilfe bedürfen, können ein Pflegegeld beantragen. Bei der Diagnose Schlaganfall, kommt es auf die Behinderung an, ob und wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Natürlich wird das kontrolliert, denn die Allgemeinheit bezahlt nur dann, wenn Sie es wirklich brauchen. Ich persönlich finde gut, dass das gesetzlich verankert ist.

Es wird niemand in seiner Not alleine gelassen, besonders, wenn man alt und gebrechlich ist. Oft sind das aber auch junge Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind und diese möchte der Partner selber pflegen. Dieses Geld wird vor Missbrauch geschützt und Patienten werden deshalb kontrolliert.

Es wird Sie ein Neurologe besuchen, oder Sie werden aufgefordert zur Untersuchung zu kommen und der begutachtet für die Versicherung, Ihre Bedürfnisse. Er wird Sie fragen, ob Sie die Körperpflege alleine bewältigen, wie Sie im Haushalt alleine zu recht kommen, ob Sie beim Essen Hilfe brauchen und ob Sie sich alleine aus und ankleiden können. Bedenken Sie dabei, dass Sie nicht nur Jogging- Anzug und T- Shirt tragen, sondern auch mal Hemd und Hose tragen und vielleicht nicht nur duschen, sondern auch in die Badewanne wollen!

Der Neurologe ist von der Versicherung beauftragt und der will seinem Arbeitgeber natürlich so wenig Kosten als möglich verursachen und da kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen.

Klicken Sie hier und Sie bekommen erklärt, was Ihnen zusteht und was nicht!

In Österreich und Deutschland kann das ähnlich sein, doch erkundigen Sie sich genau, wie das bei Ihnen und in ihrem Land gehandhabt wird. Widerspruch und Klagen kosten nur unnötig Energie, die Sie lieber in die Therapie investieren sollten. Besser man kann selber mehr und ist auf keine Hilfe angewiesen!

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